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Die Exekutive
Um eine Machtkonzentration zu vermeiden, wird in der Demokratie eine Gewaltenteilung durchgeführt. Die Gewalten sind im Einzelnen die Exekutive, die Judikative und die Legislative. Alle drei Gewalten sind unabhängig voneinander und trotzdem miteinander verwachsen. So ist die Legislative für die Gesetzgebung zuständig, während Exekutive und Judikative die Einhaltung und Durchführung der Gesetze überwacht.
Die Exekutive in Deutschland
Die exekutive (ausführende) Gewalt ist in Deutschland breitgefächert. Die Bundesregierung gehört ebenso dazu wie die örtliche Gemeindeverwaltung. Wie eingangs bereits erwähnt, liegen die Aufgaben der ausführenden Gewalt darin, dass die Einhaltung geltender Gesetze überwacht und durchgesetzt wird. Die Gesetze werden vom Staat, explizit von Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag, erlassen. An diese Gesetze müssen sich alle Bürger halten. Manche Gesetze betreffen nur eine bestimmte Personengruppe, andere wiederum gelten für alle.
Eine exekutive Handlung ist ein Verwaltungsakt. Dieser geschieht immer dann, wenn man beispielsweise einen Brief von einer Verwaltungsbehörde bekommt. Der Inhalt desselben kann recht unterschiedlich sein. Einerseits kann man über Änderungen in der Müllabfuhr informiert werden, andererseits kann es allerdings auch ein Bußgeldbescheid sein. Ein Verwaltungsakt beruht immer auf einem geltenden Gesetz. Das lässt sich sehr schön an einem behördlichen Brief nachvollziehen. Hier wird man quasi mit Gesetzen bombardiert. Nicht selten findet man darin Formulierungen wie auf Grundlage des Paragraphen so und so des so und so lautenden Gesetzes sind Sie verpflichtet, dieses und jenes zu tun. Das ist grob gesagt der Charakter eines Verwaltungsaktes, verständlich für den Otto-Normal-Verbraucher erklärt. Der Bürger muss einen Verwaltungsakt keinesfalls klaglos hinnehmen. Es ist immer die Möglichkeit eines Widerspruchs gegeben. Wie dieser sich gestaltet und auf welcher Rechtsgrundlage dieser nun wieder basiert, kann man gleichfalls seinem Schreiben entnehmen.
Wem der Begriff Exekutive nicht unbekannt ist, der denkt in den meisten Fällen sofort an die Polizei. Sie ist der typische Vertreter für die ausführende Gewalt, da man beim Eingreifen der Polizei sofort den Zusammenhang zwischen Legislative und Exekutive erkennen kann. Ein Mensch hat gegen geltendes Gesetz verstoßen, indem er zum Beispiel einen Einbruch verübt hat. Nun tritt die Polizei als ausführende Gewalt in Aktion, um die Gesetze zu wahren. Der Täter wird festgenommen, in die Verwahrung gebracht und der Judikative (Rechtsprechung) zugeführt.
Der Zusammenhang zwischen Demokratie und Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung steht in einem engen Zusammenhang mit der Demokratie. Je nachdem, welche Demokratie in dem jeweiligen Land herrscht, fallen den einzelnen Gewalten verschiedene Aufgaben zu bzw. sind verschiedene Institutionen mit den Aufgabengebieten betraut. Auch in unseren Nachbarstaaten Österreich und der Schweiz gibt es eine Demokratie und demzufolge eine Gewaltenteilung, die sich aus Legislative, Exekutive und Judikative zusammensetzt. Da die Europäische Union im Leben eines jeden Einzelnen eine immer größere Rolle spielt, findet sich ebenfalls in der EU eine Exekutive. Hier ist es die Europäische Kommission, die sich mit der ausführenden Gewalt beschäftigt. Weiterhin gibt es die ESA und EUMETSAT. Diese Organisationen unterliegen einer Überwachung durch die Mitgliedstaaten. Die USA ist ferner ein föderaler Staat und hat deshalb die Gewaltenteilung eingeführt. In der Verfassung ist niedergeschrieben, wer die Exekutive ausübt. Das Oberhaupt ist der Präsident. Dieser hat allerdings keinen Einfluss auf die Legislative, die gesetzgebende Gewalt. Diese wiederum fällt in den Zuständigkeitsbereich des Kongresses.
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