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Die Judikative
In Deutschland herrscht die Staatsform der Demokratie. Das heißt, das Volk hat ein Mitspracherecht und die verschiedenen Gewalten werden geteilt, damit es zu keiner Machtkonzentration kommen kann. Drei Gewalten sind in Deutschland bekannt: die Legislative (die gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (die ausführende Gewalt) und die Judikative (die rechtsprechende Gewalt). Die Gewalten werden unabhängig voneinander ausgeübt, jedoch besteht eine gewisse Verbindung. Bei der gesetzgebenden Gewalt handelt es sich um die Bundesregierung, den Bundesrat und den Bundestag. Sie erlassen und ändern Gesetze auf Bundesebene. Diese Gesetze bilden die Grundlage des demokratischen Zusammenlebens in Deutschland. Damit diese Gesetze eingehalten und befolgt werden, sind die exekutive und die judikative Gewalt notwendig.
Die Aufgaben der Judikative
Die Judikative obliegt in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Länder. Die Richter sind unabhängig und frei in ihren Entscheidungen. Die deutschen Gesetze bieten für Entscheidungen einen großen Handlungsspielraum und geben großzügige Rahmenbedingungen vor. Die Judikative tritt in der Regel erst in Aktion, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Legislative kommt. Stellenweise ist zudem die Exekutive zwischengeschaltet oder es betrifft nur diese. Da die Judikative das Einschalten eines Gerichtes voraussetzt, muss Uneinigkeit mit der Legislative vorliegen. Diese kann verschiedenen Ursprungs sein. Recht einfach lässt es sich anhand eines Verbrechens erklären. Dies ist für die meisten Menschen ein typisches Beispiel für das Zusammenspiel der Gewalten. Begeht jemand einen Mord, hat er gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Grundgesetz wurde einst vom Bundesrat und dem Bundestag geschaffen. Das ist die Legislative. Nunmehr geschieht der Mord und der Täter hat gegen geltendes Recht verstoßen. Jetzt rückt die Exekutive in Form der Polizei an und nimmt den Täter fest. Er kommt in Gewahrsam und wird dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ist Vertreter der Judikative. Er entscheidet, wie mit dem Täter verfahren wird. Später kommt es nochmals zu einer Verhandlung vor einem Gericht des jeweiligen Bundeslandes. Hier wird abschließend entschieden, was der Täter zu erwarten hat.
Weitere Beispiele für den Aufgabenbereich der Judikative
Aus dem Bereich der Judikative lassen sich zahlreiche Beispiele herleiten. Da wären etwa mannigfaltige Begebenheiten aus den Medien zu nennen. Aber auch der Einspruch gegen den eigenen Bußgeldbescheid kann ein Fall für die Judikative werden. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist ein Verwaltungsakt, also eine Handlung der Exekutive. Hier liegt der Schwerpunkt darauf, den Verstoß gegen ein Gesetz zu ahnden. Geht man gegen den Bußgeldbescheid in Einspruch und kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wird der Fall ein Fall für die Judikative. Die Gewalt der Rechtsprechung lässt sich sehr schön anhand von Begebenheiten des täglichen Lebens verständlich machen. Fast jeder hatte bereits mit den Gewalten des demokratischen Staates zu tun. Wir leben in einem Rechtsstaat, wo sich der Einzelne zwar als Individuum entfalten kann, jedoch muss er sich an bestimmte Formen des Zusammenlebens halten. Auch als rechtschaffener Mensch, der noch nie Konflikte mit dem Staat hatte, kommt man zumindest mit der Exekutive in Berührung. Ein behördliches Schreiben erhält jeder im Laufe seines Lebens. Das ist der Beweis dafür, dass man als vollwertiges Mitglied des Rechtsstaates anerkannt wird. Dieser Verantwortung sollte man sich bewusst sein und seine Bürgerpflichten ebenso wahrnehmen wie seine Bürgerrechte.
Photo: Stefan Germer – Fotolia.com