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Die Legislative
In Deutschland wird die Macht durch die sogenannte Gewaltenteilung ausgeübt. Die Unterteilung erfolgt in Judikative, Exekutive und Legislative. Letzterer fällt dabei die Aufgabe der Gesetzgebung zu. Genaugenommen obliegt ihr die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Die Legislative findet in Deutschland auf Bundes- und Landesebene statt. Die wichtigsten Organe sind auf Bundesebene der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und der Gemeinsame Ausschuss.
Die Gesetzgebung auf Bundesebene
In Deutschland sind drei Institutionen berechtigt, Gesetzesentwürfe auf Bundesebene einzubringen. Zum einen ist dies der Bundestag, zum Anderen die Bundesregierung und zum Dritten der Bundesrat. Hauptsächlich ist es Aufgabe des Bundesrates, Gesetzesentwürfe zu gestalten. Liegt ein Entwurf vom Bundesrat vor, wird dieser zur Stellungnahme an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann dazu Stellung nehmen, es ist aber nicht unbedingt erforderlich. Hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf gefertigt, gelangt dieser zum Bundesrat. Auch hier wird eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Sind alle Fristen abgelaufen, kommt der Gesetzesentwurf zum Bundestag. In dieser Behörde wird abschließend über den Gesetzesentwurf entschieden. Dennoch besteht für den Bundesrat weiterhin das Recht, Veto einzulegen.
Grundsätzlich werden zwei Arten von Gesetzen unterschieden. Bei manchen Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen, bei anderen wiederum ist die Zustimmung nicht erforderlich. Trotzdem geht es nicht ohne das Einverständnis des Bundesrates. Die sogenannten Einspruchsgesetze treten erst in Kraft, wenn vom Bundesrat innerhalb einer bestimmten Frist kein Einspruch erhoben wurde. Jede einzelne Frist beträgt mehrere Wochen und mindestens einen Monat. Das erklärt, warum ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung derart lange brauchen, bis ein Inkrafttreten erfolgt. Geht der Gesetzesentwurf ohne Stellungnahme oder Einspruch über den Tisch, dann dauert es trotzdem mindestens ein Vierteljahr, bis eine Inkraftsetzung erfolgt. In der Regel dauert es mehrere Jahre, da selten sofort eine Einigung zum aufgeworfenen Sachverhalt gegeben ist.
Die Gesetzgebung auf Landesebene und in anderen Staaten
Auf Landesebene mutet die Gesetzgebung nicht allzu kompliziert an. Hier gibt es lediglich zwei Beteiligte, die die Legislative ausüben. Diese kommen zudem selten zusammen zum Einsatz. Entweder wird per Volksentscheid über ein neues Gesetz oder eine Veränderung entschieden oder das Landesparlament entscheidet darüber. Es gibt zahlreiche weitere Staaten, in dem eine legislative Macht existiert. In der Schweiz ist auf Bundesebene die Vereinigte Bundesversammlung für die Gesetzgebung zuständig. Sie setzt sich zusammen aus Ständerat und Nationalrat. In den einzelnen Kantonen beschäftigen sich die Kantonsräte damit. In Österreich sind Bundesrat und Nationalrat auf Bundesebene zuständig, auf Landesebene ist es der Landtag. Ferner gibt es in den USA eine Legislative. Die Zuständigkeiten liegen hier bei verschiedenen Institutionen. Da in den Mitgliedsstaaten der EU auch die Gesetzgebung derselben eine große Rolle spielt, findet sich eine Legislative ebenfalls innerhalb dieser Institution. Die erforderlichen Aufgaben übernehmen der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament.
Die Legislative ist eine unabhängige Gewalt. Durch die Gewaltenteilung soll verhindert werden, dass eine Machtkonzentration stattfindet. Die Umsetzung der Vorgaben der Legislative wird durch die Judikative (Rechtsprechung) und die Exekutive (ausführenden Gewalt) überwacht und durchgesetzt. Die Gewaltenteilung ist ein wesentliches Merkmal der Demokratie. Wer die legislative Macht ausübt, ist abhängig von der Art der Demokratie. Sie kann direkt in den Händen des Volkes liegen, aber auch in den Zuständigkeitsbereich von Volksvertretern – Parlamenten – fallen.
Picture: Lennartz – Fotolia